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Halteverbotszonen für den Umzug

Im Ballungsraum Berlin sind fehlende Parkplätze keine Seltenheit.
Wenn Sie mit einem größeren Transport in stark bewohnten Gebieten rechnen, kann es Sinn machen Halteverbote zu beantragen. In Berlin empfiehlt es sich schon mindestens 14 Tage vor dem Umzugstag um eine Beantragung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu kümmern – besser noch früher. Wichtig: die Straßenverkehrsbehörden vergeben Anordnungen, vergeben jedoch keine Schilder! Hierzu müssen Sie sich an entsprechende Firmen wenden.

Lassen Sie Ihren Umzug von einer Umzugsfirma durchführen, gehört die Beantragung von Halteverbotsschildern meistens zum Leistungsspektrum.

Planen Sie drei bis fünf Meter mehr ein, um mit dem Fahrzeug und den Objekten zu rangieren.

In Berlin beginnt die Gebühr ab etwa 21 Euro und geht aufwärts, je nach Dauer und Umfang des Vorhabens. In anderen Städten und Bezirken können die Beantragungsprozesse und Voraussetzungen anders ausfallen. Informieren Sie sich hierzu unbedingt bei Ihrer zuständigen Behörde.

Ohne behördliche Genehmigung keine Halteverbote möglich

Straßenblockierungen ohne behördliche Erlaubnis können als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Strafgesetzbuch gewertet werden.
Dafür droht ein Bußgeld bis hin zur Freiheitsstrafe. Ohne eine Genehmigung können auch Falschparker nicht aufgefordert werden, damit diese den Ort verlassen.
Mit einer Genehmigung darf niemand die Halteverbotszone in Beschlag nehmen, bei Zuwiderhandlung kann die Polizei oder das Ordnungsamt informiert werden; die Beamten kümmern sich dann um eine Räumung der Halteverbotszone.
Die Polizei versucht zunächst, den Halter des falsch parkenden Fahrzeuges zu finden. Ist das nicht möglich, gibt es ein Knöllchen für das falsche Parken oder das Fahrzeug wird abgeschleppt. Das Abschleppen kostet dem Fahrzeughalter mehrere hundert Euro. Der Abschleppdienst sollte nie auf eigene Faust gerufen werden, das sollte immer den Beamten überlassen werden, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.