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Wohnung anmelden & ummelden in Berlin

Die neuen vier Wände fühlen sich heimisch an und geben Geborgenheit. Jetzt müssen Sie sich nur noch um die Anmeldung oder Ummeldung in Berlin kümmern.

Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie sie Ihre neue Hauptwohnung anmelden oder sich einfach ummelden.

Grundlegendes zur Ummeldung

Wenn sie neu nach Berlin ziehen oder innerhalb von Berlin umziehen, haben Sie nach dem Einzug 14 Tage Zeit, um sich bei der zuständigen Behörde an- oder umzumelden. Coronabedingt können Sie die Anmeldung bis zum 31.12.2020 per E-mail oder Post durchführen.

Es gibt besondere Umstände, unter denen Sie keine Anmeldung benötigen:

  • Sie sind maximal zwei Monate zu Besuch in Berlin
  • Sie sind bereits mit einer Hauptwohnung in Deutschland angemeldet und Sie haben nicht vor länger als sechs Monate in Berlin zu bleiben

Bei einer wohnlichen Trennung von Sorgeberechtigten eines minderjährigen Kindes ist eine Einverständniserklärung notwendig.

Folgende Dokumente werden für eine Anmeldung benötigt:

Schriftliche Anmeldung (nur bis zum 31.12.2020)

Alle Unterlagen müssen als farbige Kopie und im PDF-Format oder per Post an das zuständige Meldeamt gesendet werden. Also an das Meldeamt in dem Bezirk, in welches Sie hinziehen.

Im ungünstigen Fall müssen Sie dennoch zur persönlichen Vorsprache, sofern Zweifel an Ihren Unterlagen bestehen. Eine Anpassung Ihres Personalausweises wird vor Ort vorgenommen. Übergangsweise können Sie die Meldebestätigung verwenden, die Sie nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Antrags erhalten.

Persönliche Anmeldung vor Ort

Vereinbaren Sie vorab online einen Termin beim Service-Portal Berlin.
Sie können auch jemand Anderes zum Termin schicken. Schreiben Sie dazu eine entsprechende Vollmacht für Ihren Vertreter.

Ausführliche Informationen finden Sie auch im Bundesmeldegesetz (BMG).

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