• Umzugsgutlisten
  • FAQ
  • Über uns
  • 1 MinutePreisschätzung
  • Kontakt

Mietendeckel gekippt - Nachzahlung

Das Bundesverfassungsericht erklärte das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) rückwirkend für nichtig.

Mietende, die von der zweiten Stufe des Mietendeckels profitierten, sind nun teilweise mit großen Rückzahlungen konfrontiert. Dasselbe gilt für Mietende, die im Mietvertrag eine Schattenmietenklausel vereinbart haben.

Alle Mietenden, die staatliche Leistungen beziehen und eine eine Aufforderung zur Rückzahlung vom Vermietenden erhalten, bekommen die Aufwendungen einmalig erstattet.

Was ist, wenn ich die Rückzahlung nicht zurückzahlen kann?

Zunächst können Sie den Vermieter kontaktieren und um eine Ratenzahlung bitten.
Ist dies nicht möglich, gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Berliner Senat sei dank.

Es kann schon einmal passieren, dass unvorhergesehene Ereignisse den Geldpuffer aufbrauchen. Daher können anspruchsberechtigte einen Zuschuss beantragen (wie ein zinsloser Darlehen). Die Rückzahlung soll innerhalb von 12 Monaten zu je 2 Raten erfolgen.
Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte, deren Einkommen bis zu 280% der Bundeseinkommensgrenze beträgt. Eine Berechnungshilfe finden Sie hier: Berechnungstabelle https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/wohnen/SicherWohnenHilfe_Berechnungstabelle.pdf

Das Antragsformular finden Sie hier:

Sie haben die Möglichkeit alle notwendigen Dokumente elektronisch hochzuladen und zu versenden oder alternativ auf postalischem Wege einzusenden.

Elektronisch:
https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/sicher_wohnen_hilfe/SenSW/sicher_wohnen_hilfe/index

Postanschrift für physische Dokumente:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Sicher-Wohnen-Hilfe

Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin

Planen Sie in nächster Zeit einen Umzug?

Beauftragen sie das Umzugsunternehmen Berlin mit dem Känguru.